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Norddeutschland – einmal im Monat Grillen auf Balkonien

Ist das Grillen auf dem Balkon erlaubt? Eine Frage, die in der Vergangenheit immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen geführt hat. In Norddeutschland heißt die Devise: Einmal im Monat ist Grillen auf Balkonien erlaubt. Dies geht zumindest aus einer Pressemeldung des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. hervor. Allerdings sind dem Grillvergnügen recht enge Grenzen gesetzt.

Mieter vorab informieren

Peter Hitpaß, Pressesprecher der VNW, weißt darauf hin, dass Mieter, die auf dem Balkon ihren Grill anwerfen wollen, ihre Mitmieter darüber informieren müssen – und zwar 48 Stunden vorher. Dabei stützt sich der VNW auf ein Urteil des AG Bonn mit dem Aktenzeichen 6 C 545/96. Aber auch die Häufigkeit des Grillens auf dem Balkon war bereits Gegenstand schwerer Nachbarschaftsstreitigkeiten.

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Norddeutschland darf sich also freuen. Allerdings fordert der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen dazu auf, Rücksicht auf seine Nachbarn zu nehmen. Dieser Aufruf gilt insbesondere für das Wohnen in beengten Verhältnissen. Übrigens: Auch für das Grillen gilt mit Ausnahmen die Nachtruhe.

Vorsicht bei Grillverboten

Viele Mieter leiten aus den Urteilen deutsche Gerichte ein Recht auf´s Grillen ab. Aber Vorsicht: Verbietet der Vermieter im Mietvertrag den Gebrauch eines Holzkohle- oder Gasgrills, sind beide tatsächlich tabu. Wer dagegen verstößt und seitens des Vermieters die Gelbe Karte zusehen bekommt, muss als Wiederholungstäter mit der Kündigung rechnen.

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